EU-Kommission legt Notfallplan und Rechtsinstrument zur Senkung der Gasnachfrage vor

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Die Europäische Kommission hat einen Notfallplan und ein Rechtsinstrument zur Senkung der Gasnachfrage in der EU vorgelegt. Die dem Instrument zugrundeliegende Verordnung wurde mit leichten Anpassungen vom Rat am 26. Juli 2022 angenommen. Darin verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu freiwilligen Einsparungen bei der Gasnachfrage. Der Rat kann darüber hinaus einen „Unionsalarm“ ausrufen, der verbindliche Einsparziele begründet. Im vorgelegten Notfallplan sind insbesondere Leitlinien enthalten, die die Mitgliedstaaten bei der Planung von Einsparmaßnahmen unterstützen sollen. Die ursprünglich in einem Entwurf enthaltene verbindliche Vorgabe von Zieltemperaturen beim Heizen und Kühlen ist entfallen.

04.08.2022